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Name der Stiftung
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St. Anna Stiftung
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Anschrift
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Nonnengasse 19, 65589 Hadamar
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Hadamar
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die St. Anna Stiftung ist eine aus dem Geiste christlicher Nächstenliebe entstandene gemeinnützige Stiftung im Sinne des Abschnitt Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck und Aufgabe der Stiftung war es zunächst, gemäß dem Willen des Stifters nach Möglichkeit 6 unbescholtenen katholischen Personen weiblichen Geschlechts freie Unterkunft und Verpflegung in dem ehemaligen Nonnenkloster St. Anna-Haus entsprechend den in der Stiftungsurkunde vom 15. Mai 1829 gegebenen Anweisungen zu gewähren. Darüber hinaus wird der Stiftungszweck, da die Fortentwicklung zu Lebzeiten des Stifters nicht überschaubar war und in Übereinstimmung mit seinem mutmaßlichen Willen dahingehend erweitert, kranken und hilfsbedürftigen Menschen ohne Rücksicht auf Weltanschauung, Konfession, Rass und Nationalität zu helfen, und zwar als Ausdruck christlicher Nächstenliebe im Sinne der Caritas. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Betriebes des St. Anna-Krankenhauses in Hadamar und einer gesondert geführten Krankenpflegeschule durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, an der die Stiftung allein oder in Gemeinschaft mit einer anderen ebenfalls steuerbegünstigten Stiftung gleicher Zwecksetzung beteiligt ist.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Verwaltungsrat
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Bürgermeister Michel Ruoff (Vorsitzender), Herr Pfarrer Stephan Gras (stellv. Vorsitzender), Herr Erwin Reuhl, Herr Dieter Lippert, Herr Hans Beresko, Herr Heinz Valentin, Herr Max Prümm, Frau Julia Kleine
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach der Stiftungsverfassung vertreten der Vorsitzende des Verwaltungsrates, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, die Stiftung nach außen. Erklärungen, durch die die Stiftung verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Sie sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie von einem weiteren Mitglied des Verwaltungsrates handschriftlich unterzeichnet sind.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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26.11.1947
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen