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Name der Stiftung
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Stiftung Behinderten-Werk
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Anschrift
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Vor der Kaserne 6, 63571 Gelnhausen
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Gelnhausen
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Beschaffung von Mitteln für das Behinderten- Werk Main-Kinzig e.V.im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Verwirklichung seiner jeweiligen steuerbegünstigten Zwecke in Form einzelner Dienste und Einrichtungen.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Beate Funck (Vorsitzende), Herr Joachim Schröck (stellvertretender Vorsitzender), Frau Karin Grauel, Herr Uwe Häuser, Frau Mareike Meister
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Art der Vertretungsberechtigung
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Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Stiftung allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für ein einzelnes Rechtsgeschäft kann das Vorstandsmitglied jeweil durch Beschluss des Stiftungsrates von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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04.11.2003
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt