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Name der Stiftung
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Stiftung Deutsche Blindenstudienanstalt
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Anschrift
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Am Schlag 8, 35037 Marburg
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Marburg
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung hat den Zweck, die Hilfe für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung zu fördern. Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die nachhaltige finanzielle Förderung von gemeinnützigen oder mildtätigen Maßnahmen und Projekten der blista zum Wohle blinder und sehbehinderter Menschen, soweit dafür keine Rechtspflicht anderer besteht. Die Stiftung darf Gelder aus öffentlichen Mitteln nicht ersetzen, die Förderung wird vielmehr nachrangig gewährt.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Stephan Peters (Vorsitzender), Herr Dr. Karsten McGovern (Vorstandsmitglied), Herr Hans-Werner Lange (Vorstandsmitglied), Herr Patrick Temmesfeld (Vorstandsmitglied), Frau Irene Noll (Leiterin der Finanzbuchhaltung)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Nach § 8 der Stiftungssatzung wird die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes vertreten. Im Verhinderungsfalle wird die Stiftung durch zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit der/dem Verwaltungsleiter/-in blista vertreten. Die Vertretungsbefugnis ist durch Bescheinigung der Stiftungsaufsichtsbehörde nachzuweisen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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27.04.2001
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Gießen