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Name der Stiftung
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Stiftung Deutsche Sporthilfe
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c/o
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Andrea Kurt
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Anschrift
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Hanauer Landstraße 166, 60314 Frankfurt am Main
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Frankfurt am Main
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung dient dem Zweck Sportlerinnen und Sportler, die sich auf Spitzenleistungen vorbereiten, solche erbringen oder erbracht haben, zum Ausgleich für ihre Inanspruchnahme durch die Gesellschaft und bei der nationalen Repräsentation ideell und materiell durch alle dazu geeigneten Maßnahmen zu fördern. Zu diesem Zweck fördert die Stiftung den Sport, die Bildung und mildtätige Zwecke.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Herr Maximilian Hartung (Mitglied), Frau Karin Orgeldinger (Mitglied), Herr Oliver Prenger (besonderer Vertreter), Frau Tanja Hettel
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Art der Vertretungsberechtigung
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Die Stiftung wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, vertritt es die Stiftung allein. Der Aufsichtsrat kann auf Vorschlag des Vorstandes besondere Vertreter (§ 30 BGB) im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches zur Mitwirkung bei der Vertretung bevollmächtigen, wenn sie gemeinsam mit einem Mitglied des Vorstandes handeln.
Die Vorstandsmitglieder sind vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit, soweit sie die Stiftung und zugleich eine Tochtergesellschaft der Stiftung vertreten.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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13.06.1967
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt