Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Stiftung Guenter Maul 2023
Anschrift
Altenbergerstraße 96, 35576 Wetzlar
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wetzlar
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist: die Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung der Stifter sowie deren Abkömmlinge in allen Lebenslagen. Die Begünstigten dieser Stiftung werden in der Satzung auch als Stifterfamilie bezeichnet. weiterhin die Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifterfamilie in der Generationenfolge sowie eine zukuntsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungseigenen Vermögens für die Zweckerfüllung, sowie stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung stiftungsverbundene Unternehmen erworben hat.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Günter Maul (Stifter), Frau Natalia Kybalchuk (Stifterin)
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 9 der Verfassung vertritt der Vorstand die Stiftung im Sinne der §§ 86 und 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zur Vertretung berechtigt. Vorstandsmitgliedern kann jedoch durch einen Beschluss des Vorstandes, der nach der Einrichtung des Kuratoriums von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Die Stifter sind zu Lebzeiten als Mitglied des Vorstandes Einzevertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Vorstand kann Mitglieder des Vorstandes durch einen Beschluss, der der Zustimmung des Kuratoriums oder deren/dessen Vorsitzende/n bedarf, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Der Vorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86 und 30 BGB bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf der Zustimmung der Mitglieder des Kuratoriums oder dessen Vorsitzende/r. Der Vorstand kann Prokura oder Handlungsvollmacht für die Stiftung unmittelbar oder mittelbar geführten Unternehmen erteilen, wenn eine Zustimmung der Mitglieder des Kuratoriums oder deren/dessen Vorsitzende/n vorliegt.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
05.05.2023
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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