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Name der Stiftung
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Stiftung 'Hospital'
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Anschrift
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Stechbahn 1, 34497 Korbach
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Rechtsnatur
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örtliche Stiftung (kommunal verwaltet) des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Korbach
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Die Stiftung hat den Zweck, das Gebäude in Korbach, Enser Straße 9, in dem bisher ein Altenheim betrieben wurde, für Zwecke des Gemeinwohls in der Stadt Korbach, z. B. für den Betrieb einer Jugendherberge, zu unterhalten. Dafür kann die Stiftung das Gebäude der Stadt Korbach zur Nutzung überlassen. Außerdem kann die Stiftung, soweit es ihre finanzielle Lage zulässt, für das neue Alten- und Altenpflegeheim am Nordwall für bauliche Verbesserungen, Einrichtungsgegenstände und für den laufenden Betrieb Zuwendungen gewähren.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand (7 Personen)
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Bürgermeister als Vorstandsvorsitzender vertritt die Stiftung nach außen. Er führt auch die laufenden Verwaltungsgeschäfte gemäß den Bestimmungen der Verfassung. Nach Maßgabe des Haushaltsplanes und der sonst noch zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften. Erklärungen und Urkunden, auf Grund deren die Stiftung verpflichtet werden soll, bedürfen der schriftlichen Form. Die Unterzeichnung geschieht rechtsverbindlich nur durch den Bürgermeister als Vorstandsvorsitzendem oder im Verhinderungsfall durch einen der zwei ehrenamtlichen Stadträte.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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Aufsichtsbehörde
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Der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg