Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Stiftung Lebenshilfe Hanau Gelnhausen Schlüchtern
Anschrift
Vor der Kaserne 6, 63571 Gelnhausen
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Gelnhausen
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung von Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Mareike Meister
Art der Vertretungsberechtigung
Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Wenn der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht, vertritt dieses die Stiftung allein. Bei einem mehrköpfigen Vorstand sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsberechtigung erteilen. Jedes Mitglied des Vorstands kann durch Beschluss des Stiftungsrats generell für Rechtsgeschäfte mit anderen wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten Körperschaften oder für einzelne Rechtsgeschäfte von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit werden; dies gilt nicht für die Vereinbarung von Nebenleistungen und sonstigen geldwerten Vorteilen.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
19.09.2024
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
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