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Name der Stiftung
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Stiftung Lebenshilfe Hanau Gelnhausen Schlüchtern
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Anschrift
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Vor der Kaserne 6, 63571 Gelnhausen
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Rechtsnatur
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Stiftung des bürgerlichen Rechts
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Sitz der Stiftung
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Gelnhausen
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Zweck gemäß Stiftungsverfassung
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Zwecke der Stiftung sind die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung der Bildung und Erziehung sowie die Unterstützung von Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
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Vertretungsberechtigtes Organ
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Vorstand
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Vertretungsberechtigte Person(en)
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Frau Mareike Meister
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Art der Vertretungsberechtigung
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Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Wenn der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht, vertritt dieses die Stiftung allein. Bei einem mehrköpfigen Vorstand sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsberechtigung erteilen. Jedes Mitglied des Vorstands kann durch Beschluss des Stiftungsrats generell für Rechtsgeschäfte mit anderen wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten Körperschaften oder für einzelne Rechtsgeschäfte von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell befreit werden; dies gilt nicht für die Vereinbarung von Nebenleistungen und sonstigen geldwerten Vorteilen.
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Datum der Genehmigung / Anerkennung
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19.09.2024
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Aufsichtsbehörde
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Regierungspräsidium Darmstadt