Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Stiftung Nationales Automuseum The Loh Collection
Anschrift
Museumsstraße 1, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Dietzhölztal
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zwecke der Stiftung sind: a) die Förderung von Kunst und Kultur sowie der Heimatpflege und Heimatkunde in der Region durch die Unterhaltung eines öffentlichen Museums über die Automobilgeschichte und die regionale Industriegeschichte, sowie durch Ausstellungen und Veranstaltungen; b) die Förderung der Wissenschaft und Forschung durch die Zusammenarbeit mit Hoch- und Berufsschulen, insbesondere in den Forschungs- und Ausbildungsgebieten rund um Automobiltechnik und- design; c) die Förderung der Volks- und Berufsbildung durch das Erleben der Geschichte der Technologien vorwiegend im Automobilbau über einen Zeitraum von über 130 Jahren; d) die Förderung der gesamten Region Mittelhessen sowie die Förderung des Gemeinwohls durch die Organisation von Bildungsveranstaltungen bzw. sonstigen Museums-Events. Mit den Museumseinrichtungen wird zugleich ein identitätsfördernder Treffpunkt geschaffen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Prof. Dr.-Ing. E.h. Friedhelm Loh (Stifter und Vorsitzender), Herr Simon-Markus Loh, Herr Dr. Oliver Bosch, Herr Tobias Reichle (Geschäftsführer), Herr Florian Urbitsch (Geschäftsführer)
Art der Vertretungsberechtigung
Gem. § 5 der Satzung wird die Stiftung gesetzlich vertreten a) durch ein Mitglied des Vorstandes, wenn es alleiniges Vorstandsmitglied ist b) durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Vorstandsmitglieder können mit Zustimmung des Stiftungsrats von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Stifter ist, solange er dies wünscht und Mitglied des Vorstands ist, alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durch Vollmacht vom 23. Juni 2026 wurden die Geschäftsführer Herr Tobias Reichle und Herr Florian Urbitsch zu besonderen Vertretern im Sinne des § 84 Abs. 5 i.V.m. 30 BGB berufen. Die Geschäftsführer sind wie ein Vorstandsmitglied nach § 5 Abs. 2 lit. b) der Satzung ausschließlich zur gemeinschaftlichen Vertretung der Stiftung berechtigt, sie ist nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
02.04.2025
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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