-
Name der Stiftung
-
Stiftung zur Unterstützung chronisch kranker Kinder
-
c/o
-
Annette & Peter Zimmer
-
Anschrift
-
Andreas-Hofer-Straße 102, 48145 Münster
-
Rechtsnatur
-
Stiftung des bürgerlichen Rechts
-
Sitz der Stiftung
-
Gießen
-
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
-
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO, zur Unterstützung chronisch Kranker, insbesondere Kinder und Jugendliche. Zweck der Stiftung ist auch die Mittelbeschaffung und -weitergabe zur Förderung - von Wissenschaft und Forschung, § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO - des öffentlichen Gesundheitswesens, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO - des Wohlfahrtswesens, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO - der Jugendhilfe, § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO - der (Berufs-)Bildung, § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - des bürgerschaftlichen Engagements, § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO - der Unterstützung bedürftiger Personen i.S.d. § 53 Nr. 1 AO zur Hilfe für chronisch Kranke durch eine andere Körperschaft.
-
Vertretungsberechtigtes Organ
-
Vorstand
-
Vertretungsberechtigte Person(en)
-
Frau Prof. Dr. Annette Zimmer (Vorsitzende), Herr Prof. Dr. Klaus-Peter Zimmer
-
Art der Vertretungsberechtigung
-
Gemäß § 7 der Stiftungsverfassung vertritt der Vorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand wird von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied, wird die Stiftung durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten; dabei muss es sich bei einem der beiden Vorstandsmitglieder stets um den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter handeln.
-
Datum der Genehmigung / Anerkennung
-
13.03.2020
-
Aufsichtsbehörde
-
Regierungspräsidium Gießen