Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Thomas Brandenburger Familienstiftung
c/o
Thomas Brandenburger
Anschrift
Am Zwingel 2, 35683 Dillenburg
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Dillenburg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Zweck der Stiftung ist die ideelle sowie materielle Unterstützung und Förderung des Stifters, dessen leiblicher Kinder mit Ausnahme von Tim Danny Brandenburger und deren Kinder ("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen. Es sollen auch alle weiteren leiblichen Nachkommen unterstützt und gefördert werden. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Auch Ehepartner des Stfiters sollen für die Zeit der Ehe Begünstigte sein. Bei Beendigung der Ehe durch den Tod des Stifters, bleibt der Ehepartner begünstigt. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll (nachrangig auch) der Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten in angemessenem Umfang dienen. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. Alle Mitglieder der Stifterfamile sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Thomas Brandenburger (Vorsitzender (Gründungsvorstand)), Herr Oskar Brandenburger (Stellv. Vorsitzender)
Art der Vertretungsberechtigung
Gemäß § 8 der Satzung vertritt der Stiftungsvorstand die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende des Gründungsvorstands ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 befreit. Nach Ausscheiden des Gründungsvorstandsvorsitzenden ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Familienversammlung kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes eine Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
21.11.2024
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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