Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Tobias Zimmer Familienstiftung
c/o
Tobias Zimmer
Anschrift
Im Hasetal 8, 49143 Bissendorf
Rechtsnatur
Familienstiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Wettenberg
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Förderung, Unterstützung & wirtschaftl. Absicherung des/der Stifters T.Z Ehefrau des Stifters T.Z. Abkömmlinge des Stifters T.Z. Eltern, die eb. Stifter sind, des Stifters T.Z. Schwiegereltern des Stifters T.Z. Schwester des Stifters T.Z. & deren in §3a der Satzung benannte Ehemann & ausschließlich leibl. Abkömmlinge in gerader Linie der Schwester des Stifters T.Z. Als Abkömmling des Stifters T.Z. bezeichnet die Satzung dessen leibl. Nachkommen in gerader Linie Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption durch den Stifter T.Z. o. durch einen leiblichen Nachkommen des Stifters T.Z. in gerader Linie mdj. waren & Stiefkinder des Stifters T.Z./von dessen leibl. Nachkommen in gerader Linie, sofern kumulativ folgende Vss. erfüllt sind: Das Stiefkind muss in dem Zeitpunkt, in dem der leibl. Eltemteil die Ehe mit dem Stifter T.Z. o.mit einem seiner leibl. Nachkommen in gerader Linie eingegangen ist, mdj. gewesen sein & der Stifter T.Z. bzw. dessen leibl. Nachkomme in gerader Linie muss als Stiefeltemteil schriftlich ggü. dem Vorstand & -sofern sie eingerichtet ist- der Familienversammlung erklären, dass das jeweilige Stiefkind den sonstigen Abkömmlingen iSd Satzung gleichgestellt wird & eine Adoption nicht möglich ist. Erhaltung & Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. Zukunftsorientierte Verw. & Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung Beteiligungen an stiftungsverbundenen Unternehmen erworben hat. Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insb. zum Erhalt der Arbeitsplätze auch i. d. Fall, dass die Verwirklichung der Zwecke nach den Abs.1+2 unmöglich geworden ist. Stiftungsverbundene Untern. iSd Satzung sind insb. Personen- & Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung unmittelbar o. mittelbar Gesellschaftsanteile hält. Förderung, Unterstützung & wirtschaftl. Absicherung von Freunden der Stifter-Familie. Förderung, Unterstützung & wirtschaftl. Absicherung von Mitarbeitern stiftungsverbundener Untern.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Herr Tobias Zimmer (Stifter), Frau Berenike Ilse Angelika Zimmer
Art der Vertretungsberechtigung
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist grundsätzlich gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Es kann den Vorstandsmitgliedern jedoch durch einen Beschluss des Stiftungsvorstands, der nach der Einrichtung des Aufsichtsrats von dessen Zustimmung abhängt, Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt werden. Der Stifter Tobias Zimmer ist zu seinen Lebzeiten als Mitglied des Stiftungsvorstands einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. Der Stiftungsvorstand kann Mitglieder des Stiftungsvorstands durch einen Beschluss, der ggf. der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf, von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreien. Der Stiftungsvorstand kann für gewisse Geschäfte besondere Vertreter nach den §§ 86, 30 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestellen und diesen zur Ausführung dieser Geschäfte Zeichnungsberechtigungen verleihen. Ein solcher Beschluss bedarf ggf. der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Stiftungsvorstand kann Prokura oder Handlungsvollmacht für die stiftungsverbundenen Unternehmen erteilen.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
19.10.2020
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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