Hessisches Stiftungsverzeichnis

Informationen gemäß §17a Hessisches Stiftungsgesetz

Name der Stiftung
Wolfgang-Willeck-Stiftung
Anschrift
Postfach 28 , 35610 Aßlar
Rechtsnatur
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Sitz der Stiftung
Aßlar
Zweck gemäß Stiftungsverfassung
Stiftungszwecke sind: Die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder infolge einer finanziellen Notlage auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die Förderung der Altenhilfe und Jugendpflege. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Gewährung finanzieller Hilfen an steuerbegünstigte Einrichtungen i. S. der §§ 51 ff. AO, die körperlich, seelisch, vorwiegend aber geistig Behinderte betreuen bzw. durch die unmittelbare Förderung des von diesen Einrichtungen betreuten Personenkreises, - die Gewährung von Beihilfen finanzieller oder sachlicher Art an bedürftige Bürger, vorwiegend jedoch an Familien oder an Alleinerziehende. - die Unterstützung von Jugendabteilungen von Vereinen, die als steuerbegünstigt i. S. §§ 51 der Abgabenordnung anerkannt sind. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch finanzielle Zuwendungen an bedürftige Schüler, Auszubildende und Studenten. Die Förderung von Hospizen, die sich eine menschenwürdige Sterbebegleitung zum Ziel gesetzt haben, und die als steuerbegünstigt iSd. §§ 51 der Abgabenordnung anerkannt sind.
Vertretungsberechtigtes Organ
Vorstand
Vertretungsberechtigte Person(en)
Frau Klasina Willeck (Vorsitzende), Herr Klaus Schmidt
Art der Vertretungsberechtigung
Nach § 6 der Verfassung führt der Vorstand die laufenden Geschäfte. Der Vorsitzende vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich allein. Im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Der Verwaltungsrat kann den Stiftungsvorstand von der Beschränkung des § 181 BGB befreien.
Datum der Genehmigung / Anerkennung
28.11.1990
Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Gießen
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